Die Tätigkeit als gewerbliche/r HundetrainerIn unterliegt seit August 2014 der behördlichen Zulassung.
Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Hundetrainerin gemäß §11 Abs.1 Nr.8f TierSchG wurde mir ursprünglich per 07.11.2014 vom zuständigen Veterinäramt in Heinsberg erteilt und per 26.07.2017 bestätigt vom
Kreis Euskirchen Abt. 39 – Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Der Landrat Jülicher Ring 32, Gebäude C 53877 Euskirchen.